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BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Das gilt nach § 358 Abs. 1 StPO jedoch nur insoweit, als diese Ausführungen der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt worden sind (BGH 4 StR 23/50 v. 28. November 1952; BGHSt 3, 357, 367, 368; ebenso BGHZ 3, 321, 326 zu § 565 Abs. 2 ZPO). - BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Das gilt nach § 358 Abs. 1 StPO jedoch nur insoweit, als diese Ausführungen der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt worden sind (BGH 4 StR 23/50 v. 28. November 1952; BGHSt 3, 357, 367, 368; ebenso BGHZ 3, 321, 326 zu § 565 Abs. 2 ZPO). - BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51
Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Das gilt nach § 358 Abs. 1 StPO jedoch nur insoweit, als diese Ausführungen der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt worden sind (BGH 4 StR 23/50 v. 28. November 1952; BGHSt 3, 357, 367, 368; ebenso BGHZ 3, 321, 326 zu § 565 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Es ist nach Sachlage ausgeschlossen, dass sich der Angeklagte gegenüber dem Vorwurf der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenGes anders und wirkungsvoller als gegen die Beschuldigung eines Vergehens i.S. des § 266 StGB hätte verteidigen können (RGSt 65, 52, 55; BGH 2 StR 60/53 vom 20. März 1953). - RG, 02.06.1932 - II 336/32
1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Er tat dies "absichtlich", weil er, wie die Strafkammer feststellt, mit der innerlich gebilligten Möglichkeit rechnete, dass er infolge des pflichtwidrigen Eigenverbrauchs der Verkaufserlöse zu deren sicheren und terminsgemässen Auszahlung an die Kommittenten nicht mehr imstande sein werde, "Absichtlich" im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenGes bedeutet, ähnlich wie in den § § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F., 312 HGB a.F. (vgl. jetzt § 294 AktG) und 146 GenG, nichts anderes als vorsätzlich, so dass auch bedingter Vorsatz genügt (vgl. RGSt 66, 255, 261). - RG, 15.12.1930 - III 680/30
1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Es ist nach Sachlage ausgeschlossen, dass sich der Angeklagte gegenüber dem Vorwurf der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenGes anders und wirkungsvoller als gegen die Beschuldigung eines Vergehens i.S. des § 266 StGB hätte verteidigen können (RGSt 65, 52, 55; BGH 2 StR 60/53 vom 20. März 1953). - RG, 20.06.1927 - II 1067/26
1. Können Forderungen des Kommissionärs, die nach § 392 Abs. 2 HGB. im …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Die Kommissionsuntreue stellt, worauf die Revision mit Recht hinweist, gegenüber der allgemeinen Untreue einen strafrechtlichen Sondertatbestand dar (RGSt 61, 341, 344 f; OLG Hamm JZ 1953, 233). - RG, 15.01.1925 - III 932/24
1. Unter welchen Voraussetzungen können sogenannte Verrechnungsanweisungen einer …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Er ist auch an sich an die eigenen Rechtsausführungen in der damaligen Entscheidung gebunden (RGSt 59, 31, 34; CGH ZentrJBl 1948, 204).
- BGH, 12.06.1956 - 1 StR 65/56
Rechtsmittel
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß das Verhalten der Angeklagten in diesem Falle - entgegen der Meinung des Landgerichts - nicht unter die Strafvorschrift des § 266 StGB, sondern die des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG fällt, die auch auf den Gelegenheitskoramissionär anzuwenden ist (vgl BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954; 3 StR 251/54 vom 2. Dezember 1954).Bedingter Vorsatz ist auch bei der Untreue nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG ausreichend (RGSt 66, 255, 261; BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).
In den Untreuefällen können jedoch die ausgesprochenen Einzelstrafen nicht bestehen bleiben, weil § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG im Gegensatz zu § 266 Abs. 1 StGB die zusätzliche Verhängung einer Geldstrafe nicht zwingend vorschreibt (vgl BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).
- BGH, 10.11.1959 - 5 StR 441/59
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Obwohl diese Vorschrift von absichtlicher Benachteiligung spricht, genügt auch hier anerkanntermaßen direkter oder bedingter Vorsatz (RGSt 66, 255, 261; BGH 4 StR 792/53 vom 18.3.1954, Kohlhaas bei Erbs, Strafr. Nebengesetze Anm. 11, 6 zu § 95 BörsG). - BGH, 13.12.1960 - 5 StR 469/60
Entstehen eines Schadens bei einem Gläubiger durch Veranlassung zur nicht …
"Absichtlich" im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG bedeutet nichts anderes als vorsätzlich (BGH 4 StR 792/53 vom 18. März 1954).